Aktuelle Hinweise für Ihren Besuch

Termin-Informationen

Oft gestellte Fragen:

Was muss ich zu meiner Therapiesitzung mitbringen?

  • ein großes Handtuch
  • Ihre Gesundheitskarte
  • Zuzahlungsgebühr
  • ggf. Befreiuungsausweis

Wie hoch ist meine Zuzahlung?

Die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung richtet sich nach der Therapieform, die Ihnen Ihr Arzt verordnet hat, sowie nach der Anzahl der verordneten Sitzungen und nach der Gebührenordnung Ihrer Krankenkasse. Bitte beachten Sie: Wir ziehen die Zuzahlungsgebühr nur im Auftrag Ihres Kostenträgers ein. Diese ist stets sofort, spätestens vor der zweiten Therapiesitzung fällig. Sollten Sie für das jeweilige Kalenderjahr von der Zuzahlung befreit sein, so bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.

Was ist, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Da wir alle Termine indivuell mit unseren Patienten besprechen, wird der vereinbarte Termin exklusiv nur für Sie gebucht. Daher bitten wir Sie, Ihre Termine immer stets und pünktlich einzuhalten. Sollte es Ihnen dennoch nicht möglich sein, einen Termin wahrzunehmen, bitten wir Sie, uns rechtzeitig, also mindestens 24 Stunden vorher, Bescheid zu geben, damit ein anderer Patient nachrücken kann. Bitte beachten Sie: Bei nicht, oder nicht rechtzeitig abgesagten Terminen, entsteht uns ein finanzieller Schaden, deren Ausfall wir Ihnen dann privat in Rechnung stellen müssen.

Kann ich mein Handtuch nach der Therapie in der Praxis lassen?

Aus hygienischen Gründen können wir die Handtücher der Patienten nicht lagern. Bitte bringen Sie immer ein Handtuch mit und nehmen es nach der Therapiesitzung wieder mit nach Hause.

Während der Behandlung

Jede Therapiesitzung beinhaltet die Vor- und Nachbehandlungszeit, sprich an- und ausziehen, sowie das pünktliche Verlassen des Raumes für den Folgepatienten, die Absprache der Termine und die Rezeptbearbeitung. Es gilt, dass die Krankenkassen Manuelle Therapie und Krankengymnastik mit 15 – 20 Minuten Therapiezeit veranschlagen, jedoch die o. a. Randbedingungen beinhalten. Daher können wir auch nur diese Mindestversorgungszeit von 15 Minuten behandeln, da auch nur diese Therapielänge vergütet wird. Das heißt, es ist für die Krankenkassen irrelevant, ob der Therapeut Sie 15, 20 oder 25 Minuten therapiert, die Vergütungshöhe ist auf 15 Minuten begrenzt. Jede weitere Minute, die Ihr Therapeut mit Ihrer Behandlung aufwendet, ist reine Kulanz. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf 20 Minuten Krankengymnastik oder manuelle Therapie.

Trinken

Wir bieten Ihnen in unserer Praxis aus einem Wasserspender entsprechend frisches Wasser an. Gekühlt, ungekühlt, mit oder ohne Kohlensäure. Das Wasser wird durch Infrarotstrahlen entsprechend gefiltert und vorbereitet.